Die atypische stille Beteiligung an einem Unternehmen hat folgende Vorteile:
- Vertrag erfolgt formlos, kann sogar mündlich erfolgen
- Geheimhaltung der stillen Gesellschafter gewahrt, da keine Verpflichtung besteht, die Beteiligung im Handelsregister anzuzeigen.
- Eine Beteiligung am Kapital ist eine Operation mit gesellschaftsrechtlichem Charakter und unterliegt derzeit auf den Balearen nicht der Besteuerung.
- Stiller Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.
- Bei Vereinnahmung eines Gewinnanteils haben die stillen Gesellschafter Einnahmen aus Kapitalvermögen. Also müssen 19% Kapitalertragsteuer einbehalten werden.
- Da normalerweise ein schriftlicher Vertrag gemacht wird, können alle Einzelheiten wie Vertragsauflösung etc individuell gestaltet werden.